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Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992). 

Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992). 

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung)

Infos & Rahmen

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.

 

Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden.

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