Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992).
Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992).
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung)
Infos & Rahmen
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Ich bitte um Verständnis, dass kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden.


