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Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992). 

Ernährungsberatungen dürfen in Österreich nur DiätologInnen und ErnährungswissenschaftlerIinnen durchführen. DiätologIinnen sind zusätzlich dazu berechtigt, erkrankte Menschen ernährungstherapeutisch zu behandeln (laut dem MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992). 

Lt. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG steuerfrei

Wichtige Informationen zu meinen Dienstleistungen

  • Die Beratungen finden in der Praxis in 2333 Leopoldsdorf bei Wien, Oberlaaerstraße 58 oder per Zoom statt. Das Personal Yoga Einheit für 1 oder 2 Personen finden lediglich in der Praxis statt. Die Kochsession, findet in einem Kochstudio in Wien statt.

  • Schüler, Studenten und rezeptgebührenbefreite Personen, die keinen Anspruch auf Rückerstattung durch ihre Krankenversicherung haben, erhalten auf alle Leistungen 10% Rabatt

  • Zahlungsart ist Online Buchung, Bar vor Ort oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung

  • Kannst Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich dich um eine Absage, mindestens 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin leider in Rechnung gestellt werden. Ich bitten um Dein Verständnis! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)

  • Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Ernährungsberatungen vor. 

  • Bei einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu muss die Honorarrechnung und eine Bestätigung des Hausarztes bei Deiner Versicherung eingereicht werden. 

  • Als selbstständige/r UnternehmerIn erhältst Du jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten Gesundheitshunderter.
    Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA € 100, u.a. auch für eine Diätberatung. 

Lt. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG steuerfrei

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